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Klinische Geburtshilfe

Beim Geburtenregister handelt es sich um ein Qualitätsverbesserungsprojekt. Alle teilnehmenden Krankenhäuser erhalten regelmäßig Tabellen, mit denen die eigenen Qualitätsparameter im geburtshilflichen Bereich mit allen anderen Abteilungen verglichen werden können, ohne den Schutz von Abteilungsdaten zu verletzen. Außerdem werden die wichtigen Parameter jährlich grafisch aufbereitet und erlauben auf diese Weise eine schnelle Orientierung über die Leistung der eigenen Abteilung. Diese Daten sind wesentliche Grundlage für die Einschätzung der Qualität der eigenen Abteilung im Vergleich zu den anderen Abteilungen Österreichs. Die Berichte können auf der Homepage von IET eingesehen werden.

Jede geburtshilfliche Abteilung eines österreichischen Krankenhauses sowie Hebammen, die Geburten selbständig betreuen, können am Geburtenregister teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Jede teilnehmende geburtshilfliche Abteilung verpflichtet sich, die im Datensatz beschriebenen Informationen für jede Geburt an das zentrale Geburtenregister zu melden.