Sie sind hier: Recht
Zurück zu: Fakten
Allgemein:
Spenden Sie!
Newsletter anmelden
Sitemap
Bücher
Links und Sponsoren
Über uns
Kontakt und Impressum
Die Forschungen zur frühen Entwicklung des Kindes, wie sie besonders im Rahmen der Internationalen Studiengemeinschaft für Pränatale und Perinatale Psychologie und Medizin (ISPPM) und im Rahmen der American Association for Prental and Perianatal Psychology and Health (APPPAH) durchgeführt und diskutiert wurden, belegen, dass das individuelle und soziale Leben des Kindes bereits vor der Geburt beginnt. Die Zeit vor, während und nach der Geburt ist als Kontinuum zu betrachten, in dem unterschiedlichste Entwicklungs- und Lernprozesse miteinander verwoben, voneinander abhängig und aufeinander bezogen sind. Das Fundament unserer grundlegenden Gefühle von Sicherheit und Vertrauen wird in dieser Zeit gelegt.
Die Charta der Kinderrechte vor, während und nach der Geburt
ISPPM Heidelberg, Deutschland
chartakinderrechte.doc [37 KB]
Die Wiener Patientencharta, die Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte
wienerpatientencharta.pdf [70 KB]
Die Organisations- und Behandlungsabläufe in der Krankenanstalt sind nach den Bedürfnissen der Patienten auszurichten.
Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat dafür zu sorgen, dass die Patienten über ihre Rechte und deren Durchsetzung in der Krankenanstalt schriftlich informiert werden.
In jeder Krankenanstalt ist den Patienten eine Person oder Stelle bekannt zu geben, die ihnen für Informationen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht.
Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat die Patienten über die Wiener Patientenanwaltschaft zu informieren.
(Quelle: Wiener Patientenanwaltschaft, § 17a des Wiener Krankenanstaltengesetzes)
(Hippokratische Eid) Der Eid des Hippokrates kommt in seiner ursprünglichen Form nicht mehr zur Anwendung, sondern als Genfer Deklaration des Weltärztebundes:
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand: Ich gelobe feierlich mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen;
Ich werde meinen Lehrern die Achtung und Dankbarkeit erweisen, die ihnen gebührt;
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben;
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein; Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren;
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten;
Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein;
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung;
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden;
Dies alles verspreche ich feierlich, frei und auf meine Ehre.
Österreichisches Hebammengesetz
Prof. Mag.a Dr.in iur. Gertrude Allmer
Hebammengesetz.pdf [363 KB]
Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse gezahlt werden
Hebamme Sylvia Kvasnicka
krankenkassehebammenbetreuung.pdf [37 KB]