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Patientenrechte

Die Organisations- und Behandlungsabläufe in der Krankenanstalt sind nach den Bedürfnissen der Patienten auszurichten.
Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat dafür zu sorgen, dass die Patienten über ihre Rechte und deren Durchsetzung in der Krankenanstalt schriftlich informiert werden.
In jeder Krankenanstalt ist den Patienten eine Person oder Stelle bekannt zu geben, die ihnen für Informationen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht.
Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat die Patienten über die Wiener Patientenanwaltschaft zu informieren.
(Quelle: Wiener Patientenanwaltschaft, § 17a des Wiener Krankenanstaltengesetzes)

Patientenrechte

Die Wiener Patientencharta, die Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte
wienerpatientencharta.pdf [70 KB]