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Patientenrechte
Ein Vortrag über Ihre Rechte als schwangere oder gebärende Frau während der Zusammenarbeit mit Ärzten und Hebammen.
Inhalte
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Welche Rechte habe ich als schwangere/gebärende Frau? (Vor allem im Spitalsbetrieb)
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Aufklärungs- und Informationspflicht, Eigenverantwortung
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Welche Maßnahmen darf ich ablehnen/welchen muss ich mich unterziehen?
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Was ist die Konsequenz, wenn ich medizinische Maßnahmen ablehne?
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Wie siehts mit ungerechtfertigten medizinischen Maßnahmen aus, wo sich z.b. im nachhinein herausstellt, es wäre nicht notwendig gewesen?
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Wo wird dokumentiert oder mitprotokolliert, was während der Geburt passiert ist?
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Darf ich diese Dokumente und Aufzeichnungen einsehen und kopieren?
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Wann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung? Wie und warum oft kommt das vor? Erfolgschancen?
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Wann habe ich Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch?
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Wer muss den Beweis führen/bringen?
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Patientenanwaltschaft Wien: Praxisfälle und Erfahrungen
Vortragende
Dr. Helga Willinger, Rechtsanwältin
Patientenanwaltschaft Wien
Allgemeine Patientenrechte
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Recht auf rücksichtsvolle Behandlung;
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Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen;
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Recht auf Vertraulichkeit;
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Recht auf fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege;
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Recht auf Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risken;
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Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung;
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Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie;
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Recht des Patienten oder einer Vertrauensperson auf medizinische Informationen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art;
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Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt;
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Recht auf Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten;
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Recht der zur stationären Versorgung aufgenommenen Kinder auf eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume;
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Recht auf religiöse Betreuung und psychische Unterstützung;
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Recht auf vorzeitige Entlassung;
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Recht auf Ausstellung eines Patientenbriefes;
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Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden;
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Recht auf Sterbebegleitung;
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Recht auf würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen.