Ein Vortrag über Ihre Rechte als schwangere oder gebärende Frau während der Zusammenarbeit mit Ärzten und Hebammen.
Inhalte
- Welche Rechte habe ich als schwangere/gebärende Frau? (Vor allem im Spitalsbetrieb)
- Aufklärungs- und Informationspflicht, Eigenverantwortung
- Welche Maßnahmen darf ich ablehnen/welchen muss ich mich unterziehen?
- Was ist die Konsequenz, wenn ich medizinische Maßnahmen ablehne?
- Wie siehts mit ungerechtfertigten medizinischen Maßnahmen aus, wo sich z.b. im nachhinein herausstellt, es wäre nicht notwendig gewesen?
- Wo wird dokumentiert oder mitprotokolliert, was während der Geburt passiert ist?
- Darf ich diese Dokumente und Aufzeichnungen einsehen und kopieren?
- Wann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung? Wie und warum oft kommt das vor? Erfolgschancen?
- Wann habe ich Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch?
- Wer muss den Beweis führen/bringen?
- Patientenanwaltschaft Wien: Praxisfälle und Erfahrungen
Vortragende
Dr. Helga Willinger, Rechtsanwältin
Patientenanwaltschaft Wien
Allgemeine Patientenrechte
- Recht auf rücksichtsvolle Behandlung;
- Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen;
- Recht auf Vertraulichkeit;
- Recht auf fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege;
- Recht auf Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risken;
- Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung;
- Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie;
- Recht des Patienten oder einer Vertrauensperson auf medizinische Informationen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art;
- Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt;
- Recht auf Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten;
- Recht der zur stationären Versorgung aufgenommenen Kinder auf eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume;
- Recht auf religiöse Betreuung und psychische Unterstützung;
- Recht auf vorzeitige Entlassung;
- Recht auf Ausstellung eines Patientenbriefes;
- Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden;
- Recht auf Sterbebegleitung;
- Recht auf würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen.








