- Umsetzung babyfreundlicher und mütterfreundlicher Richtlinien in der Geburtshilfe
- Einhaltung der stillfreundlichen Richtlinien, insbesondere wenn die Geburtsklinik als stillfreundlich zertifiziert ist.
- Gratis-Geburtsvorbereitungskurs und Gratis-Elternbildungskurse (Gutschein im Mutter-Kind-Pass)
- Evidenzbasierte Medizin praktizieren: medizinische Behandlung aufgrund von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit und beste Informationsqualität für Entscheidungen in der Versorgung des Individuums.
- Hebammenbegleitung statt Medizintechnik und Medikalisierung bei der Geburt
- Volle Aufklärung über Gefahren und Risiken von medizinischen Interventionen für Mutter und Kind in Form schriftlicher Informationsblätter bereits in der Schwangerschaft
- kein Wunschkaiserschnitt oder medizinisch nicht-notwendiger Kaiserschnitt vor der 39. Schwangerschaftswoche (Kaiserschnittfakten)
- Wenn eine Schnittentbindung notwendig ist, den natürlichen Wehenbeginn abwarten (Kaiserschnittfakten)
- Nach einem Kaiserschnitt hat die Mutter das Recht, ihr Baby zu sehen, zu berühren und solange wie möglich bei sich zu haben (Bonding nach Kaiserschnitt!), wenn Mutter und Kind wohlauf sind.
- Frauenärtze/innen müssen darauf achten und die Verantwortung tragen, dass das Baby seelisch unversehrt auf die Welt kommt, und nicht nur körperlich unbeschädigt. Das bedeutet die Erweiterung ihres Zuständigkeitsbereichs weit über die Geburt hinaus sowie die Ahndung bei Feststellung eines Geburtstraumas innerhalb ihres Wirkungsbereichs. Insbesondere betrifft das den unmittelbaren Geburtsprozess, in dem keine unsanften, lieblosen, gewalttätigen Methoden und Umgangsformen praktiziert werden dürfen. Die innere, geistige Haltung der Geburtshelfer zum Geburtsprozess ist eine wertschätzende, unterstützende und positiv ausgerichte Wirkkraft.
- Kinderärztliche Untersuchungen des Neugeborenen werden in Anwesenheit der Mutter oder des Vaters durchgeführt. Baby wird nicht weggetragen und von der Mutter getrennt, sondern der Arzt kommt zum Baby!
- Wahlfreiheit der schwangeren Frauen zwischen Hebamme oder GynäkologIn für die Durchführung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
- Hebammengeleitete Kreissäle
- wenig invasive und natürliche Methoden rund um Geburt sollen bevorzugt werden anstatt hochinvasiver Geburtsmedizin und chemischer Substanzen
- restriktiver Umgang mit Medikamentenverschreibungen und Arzneien in der Schwangerschaft durch FrauenärztInnen
- Gesetzliche Deklarationspflicht für Geburtsklinken in Form eines standardisierten Impressums: Verpflichtende Veröffentlichung geburtshilflich relevanter Zahlen (z.B. Kaiserschnittraten, Dammschnittraten, PDA, künstliche Einleitungen, kindliche und mütterliche Mortalität und Morbidität, Geburten ohne medizinischer Interventionen, Wassergeburten, Hockergeburten, usw) für jede Geburtsklinik, jeden Arzt und jede Hebamme samt Zuordnung der dazugehörigen Kosten. siehe Auflistung Dienstleister
- Verpflichtende Veröffentlichung einer jährlichen Rentabiltätsrechnung sowie anderer relevanter Kennzahlen aller österreichischen Geburtskliniken, um Einsparungspotentiale aufzuzeigen
- Wahrung der Rechte des Kindes vor, während und nach der Geburt (Charta der Kinderrechte)
- Wahrung der PatientInnenrechte
- Erleichterung und finanzielle Unterstützung bei der Errichtung und Erhaltung von Geburtshäusern, Entbindungsheimen und Hebammenpraxen
- Krankenkassen übernehmen die Betriebskosten der Geburtshäuser, Entbindungsheime und Hebammenpraxen wie in Deutschland und der Schweiz
- Krankenkassen übernehmen die gesamten Kosten für eine Geburt im Geburtshaus, Entbindungsheim, Hebammenpraxis und Hausgeburten aufgrund der hohen gesunderhaltenden Wirkung und daraus resultierender niedriger Folgekosten für die Volkswirtschaft und die Gesellschaft
- Hebammenpraxen einrichten: kleine, lokale Gesundheitseinrichtungen für alle Lebenszyklen der Frau. Hebamme ist Allrounderin für Menstruation, Pubertät, Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit, Verhütung, Wechsel, usw. mit entsprechender Honorierung.
- kein Bonus-Wochengeld für Kaiserschnittgeburten: 12 Wochen Mutterschutz ist in Ordnung, nicht aber 12 Wochen Wochengeldbezug. Kein finanzieller Anreiz zur Schnittentbindung!(Info: 8 Wochen regulär, 12 Wochen bei Kaiserschnitt)
- eigene Wahlhebamme in die Geburtsklinik mitnehmen: Dies soll in jedem öffentlichen und privaten Spital jeden Bundeslandes möglich sein. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse aufgrund der hohen gesunderhaltenden Wirkung, geringen medizinischen Interventionsraten und daher enormen Kosteneinsparungsmöglichkeit.
- Erhöhung der Anzahl der Hebammenausbildungsplätze: Schließen von Versorgungslücken in gewissen Regionen, Frauen brauchen mehr Hebammen!
- Osteopathie oder cranio-sakrale Behandlungen für alle Mütter und Babys vor und nach der Geburt auf Kosten der Krankenkasse mit kleinem Selbstbehalt aufgrund der positiven Auswirkungen in Schwangerschaft, Geburt und frühe Kindheit
- psychologische Beratung oder Therapie nach Kaiserschnitt oder negativ erlebter Entbindung bei einer BeraterIn oder TherapeutIn ihrer Wahl auf Kosten der Krankenkasse mit kleinem Selbstbehalt
- Das Krankenhaus der Zukunft ist ein gewaltfreies Krankenhaus mit multiprofessionellen Teams (Hebammen, ÄrztInnen, Stillberaterinnen, Kinderkrankenschwestern, Doulas, OsteopathInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen,…)
- Verbesserung des Gesundheitssystems für alle unter 5jährigen Menschen. Bezeichnung „bestes Gesundheitssystem“ gilt für Menschen ab 45+
- ausgeschlafene, nicht übermüdete, nicht überarbeitete Ärzte für die Geburtshilfe und Kinderheilkunde
- Videoaufzeichung von Arzt-Patientengesprächen zwecks Dokumentation und besserer Nachverfolgbarkeit der Aufklärungs- und Informationspflicht
- Diagnoseverfahren mittels mütterlichem Bluttest sollen vermehrt zum Einsatz kommen wie z.B. Rhesus-negativ-Testung. Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) und Chorionzottenbiopsie (Punktion von Plazentagewebe) mit Fehlgeburtsrisiko könnten gänzlich ersetzt werden.
Die GEBURTSALLIANZ ÖSTERREICH setzt sich ein für eine einfühlsame Geburtshilfe,
- die auf die Erhaltung der Gesundheit von Mutter und Kind abzielt!
- die Aufenthaltstage und Krankheitskosten im Spital verringert!
- die Folgeschäden und Folgekosten von Geburtssituationen niedrig hält!
- die Akutbetten freihält für wirkliche Notfälle!
- die das Gesundheitssystem entlastet, denn Geburt ist keine Krankheit!
- die die Zufriedenheit aller Beteiligten zum Ziel hat!
- die das schwächste Glied in der Kette, das Baby, in den Mittelpunkt stellt!
Helfen Sie mit, dass unsere Initiative ein erfolgreicher Schritt in Richtung einer modernen und kundenorientierten Geburtshilfe wird und registrieren Sie sich als neues Mitglied!